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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auftragsablauf

Anfrage für eine Dolmetscherleistung

Die Anfrage für eine Dolmetscherleistung wird schriftlich über das Online-Formular auf unserer Homepage oder telefonisch gestellt.

Bestätigung und Beurteilung:

Die Anfrage wird an unseren Sprachpool weitergeleitet. Sobald ein Sprachmittler oder eine Sprachmittlerin den Termin bestätigt hat, informieren wir Sie als AuftraggeberInnen und Auftraggeber. Gleichzeitig erhalten Sie einen „Bestätigungs- und Beurteilungsbogen“ zu und bitten Sie, diesen auszufüllen. Denn nur Ihre Rückmeldung über den geleisteten Dolmetschereinsatz kann eine Verbesserung unserer Arbeit erfolgen.

Neue Termine:

Für weitere Termine sind die AuftraggeberInnen gehalten, sich erneut beim Sprachpool zu melden.

Absage eines Termins seitens des Sprachmittlers:

Sollte ein Sprachmittler oder eine Sprachmittlerin einen vereinbarten Termin absagen, wird die AuftraggeberInnen umgehend per E-Mail darüber informiert und die Suche nach einer anderen Sprachmittlerin oder einem anderen Sprachmittler wird sofort eingeleitet. Es ist nicht erforderlich, eine neue Anfrage zu stellen.

Ausfall-Pauschale:

Bei kurzfristiger Absage eines Termins (innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) behalten wir uns vor, eine Ausfall-Pauschale in Höhe einer vereinbarten Stunde zu berechnen.

AGBs

(laut Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V.)

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Sprachvermittler und seinen Auftraggebern. Die AGB werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Sprachvermittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Sprachvermittler spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Sprachvermittler einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Sprachvermittler zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Sprachvermittlers.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Sprachvermittler. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Sprachvermittler gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Sprachvermittler vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Die Auftragserstellung hat schriftlich zu erfolgen. Telefonisch gegebene Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Sprachvermittler kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Sprachvermittler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

  1. Haftung

(1) Der Sprachvermittler haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Sprachvermittlers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

(3) Die Übersetzung wird nach Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier, e-Mail) an den Auftraggeber gesandt. Das Versandrisiko trägt der Auftraggeber.

  1. Berufsgeheimnis

Der Sprachvermittler verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

  1. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet. Der Schwierigkeitsgrad des Textes wird nach seiner Vorlage vom Sprachvermittler verbindlich festgelegt.

(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

(3) Der Sprachvermittler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Sprachvermittler kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

(2) Der Sprachvermittler hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

  1. Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Sprachvermittler gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Sprachvermittler steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Sprachvermittlers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.